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Informationen zur privatärztlichen Abrechnung

Liebe Patientinnen und Patienten,

nachfolgend stellen wir Ihnen zusätzliche Informationen im Hinblick auf Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bereit, die von der Auslagerung der privatärztlichen Abrechnung betroffen sind. Bitte lesen Sie diese aufmerksam und durch und sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben. 

Das Gesundheitswesen ist eine komplexe Angelegenheit und stellt auch uns vor große Herausforderungen. Um unseren bürokratischen Aufwand zu reduzieren, möchten wir die Abrechnung der von uns erbrachten und zukünftig zu erbringenden Leistungen gerne an ein Unternehmen vergeben, das sich auf den Ankauf und die Abrechnung von ärztlichen Honorarforderungen spezialisiert hat. Dabei handelt es sich um die GOYA Finance AG, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart, www.goyahealth.de (im Folgenden „GOYA“ genannt). Die gesetzlichen Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes gelten für GOYA genauso wie für uns.

Für den Forderungsankauf genügt bei Arztrechnungen nicht einfach nur eine Abtretung unserer Honorarforderungen an GOYA. Die Zusammenhänge erklären wir nachfolgend:

Keine wirksame Abtretung ohne Einwilligung

Als Behandler unterliegen wir einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Abtretung einer Forderung für eine Leistung, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt, ist nur wirksam, wenn der betroffene Schuldner der Weitergabe derjenigen Informationen und Unterlagen zugestimmt hat, die der neue Gläubiger für die Durchsetzung der Forderung benötigt (§§ 134, 402 BGB). In unserem Fall heißt das, dass wir GOYA alle Patienten- und Behandlungsdaten überlassen müssen, die GOYA als neuer Forderungsinhaber für die Abrechnung und im Streitfall für eine gerichtliche Auseinandersetzung benötigt. Fehlt Ihre Einwilligung, dürfen wir Ihre Daten nicht an GOYA weitergeben. Ohne Weitergabe wäre die Abtretung unwirksam, und GOYA kann nicht abrechnen. Deshalb benötigen wir Ihre Einwilligung.

Refinanzierung des Abtretungsgeschäfts

GOYA gehört zu einer Unternehmensgruppe und arbeitet in dem kapitalintensiven Geschäft der Abrechnung ärztlicher Honorarforderungen mit einer refinanzierenden Bank zusammen. Um die Refinanzierung sicherzustellen, ist die weitere Abtretung der Forderungen in der Unternehmensgruppe und an die Bank nötig. Für diese Abtretungen gilt dasselbe wie für unsere Abtretung an GOYA. Liegt keine Einwilligung in die Weitergabe der Informationen und Unterlagen vor, scheitert die Abtretung. Aus diesem Grund bitten wir Sie zusätzlich um Ihr Einverständnis zur Weiterabtretung an die Goya finco II GmbH, Sophienstr. 21, 70178 Stuttgart sowie an die Ascory Bank AG, Große Elbstraße 39, 22767 Hamburg.

Kein Forderungsankauf ohne Bonitätsprüfung

Forderungen werden im Regelfall nur angekauft und im Rahmen der Refinanzierung besichert, wenn für sie kein allzu hohes Ausfallrisiko besteht. Deswegen führt GOYA vor dem Ankauf eine Bonitätsprüfung durch. Dafür nutzt GOYA die Services der beiden Auskunfteien CRIF GmbH, Victor-Gollancz-Straße 5, 76137 Karlsruhe und Experian GmbH Rheinstr. 99, 76532 Bade-Baden. Für die Bonitätsabfrage ist es nicht erforderlich, den Auskunfteien Daten aus dem Behandlungsverhältnis offenzulegen. Es muss noch nicht einmal der Zweck einer ärztlichen Behandlung benannt werden. Deshalb erhalten die beiden Auskunfteien für die Bonitätsprüfung auch nur Stammdaten der betroffenen Person (vor allem Name, Geburtsdatum, Anschrift).

Einwilligung für einen einheitlichen Zweck

Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an GOYA, die Goya finco II GmbH und die Ascory Bank AG sowie an einer der beiden Auskunfteien dient damit insgesamt einem einzigen einheitlichen Zweck, nämlich der rechtssicheren Übertragung unserer Honorarforderungen und ihrer Abrechnung durch GOYA als unser Dienstleister. Wir können den Vorgang nicht in mehrere Einwilligungen unterteilen, weil GOYA ohne Absicherung und Refinanzierung die Honorarforderungen nicht ankaufen kann. Mit Ihrer Einwilligung unterstützen Sie uns dabei, unseren bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Abrechnung auszulagern.

Datenschutzerklärung mit weiteren Informationen
  1. Verantwortlicher
    Wir sind Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unsere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Angaben am Anfang der Einwilligungserklärung und der „Informationen zur privatärztlichen Abrechnung".
  2. Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage
    1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt alleine zu dem einheitlichen Zweck, die Abrechnung unserer ärztlichen Honorarforderungen an den Abrechnungsdienstleister GOYA auszulagern und diesem die Abrechnung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu ermöglichen (nachfolgend „Abrechnungsservice" genannt).
    2. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ergibt sich aus Ihrer Einwilligung, die Sie uns ausdrücklich für den Zweck der Durchführung des Abrechnungsservices durch GOYA erteilt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a, 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
  3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
    1. Für die Durchführung des Abrechnungsservices übermitteln wir Ihre Daten im Rahmen der Einwilligung, die Sie uns erteilt haben.
    2. Dabei handelt es sich um folgende Stammdaten:
      • Anrede
      • Vorname, Name, Titel
      • Anschrift
      • Geburtsdatum
    3. Zudem übermitteln wir folgende Patienten- und Gesundheitsdaten, soweit diese für die Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung der Ärzte bzw. der Gebührenordnung der Zahnärzte erforderlich sind:
      • Diagnosedaten
      • Leistungsziffern
      • Behandlungsdaten
      • Behandlungsverläufe
    4. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht für automatisierte Entscheidungsfindungen genutzt.
  4. Kategorien von Empfängern
    1. Wir übermitteln Ihre Daten an die GOYA Finance AG, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart, www.goyahealth.de. Weitere Empfänger im Rahmen der Refinanzierung sind die Goya finco II GmbH, Sophienstr. 21, 70178 Stuttgart sowie die Ascory Bank AG, Große Elbstraße 39, 22767 Hamburg.
    2. Für Bonitätsprüfungen gehören die beiden Wirtschaftsauskunfteien CRIF GmbH, Victor-Gollancz-Straße 5, 76137 Karlsruhe und Experian GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zum Empfängerkreis, wobei die Bonitätsabfrage jeweils nur bei einer der genannten Auskunfteien beauftragt wird. Diesen übermitteln wir jedoch nur Ihre Stammdaten gemäß Ziffer 3.2, nicht jedoch Ihre Patienten- und Gesundheitsdaten gemäß Ziffer 3.3.
  5. Dauer der Speicherung
    Die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Diese ergeben sich vor allem aus der Abgabenordnung (6 Jahre) und dem Berufsrecht (zumindest 10 Jahre).
  6. Recht auf Auskunft
    Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und DatenübertragbarkeitSie haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht, von uns Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit geltend zu machen. Die genauen Voraussetzungen, unter denen Ihnen die vorgenannten Rechte zustehen, entnehmen Sie bitte den Art. 15 bis 21 DSGVO sowie den §§ 34, 35 und 37 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  7. Einwilligung
    Da wir für die Durchführung des Abrechnungsservices unter anderem Gesundheitsdaten von Ihnen übermitteln, holen wir für die Verarbeitung Ihre ausdrückliche Einwilligung ein. Ohne Ihre Einwilligung in die Übermittlung können wir den Abrechnungsservice von GOYA nicht in Anspruch nehmen.
  8. Widerruf Ihrer Einwilligung
    1. Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die Zukunft zu widerrufen.
    2. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die wir, GOYA, die Goya finco II GmbH, die Ascory Bank AG sowie die beiden Auskunfteien aufgrund Ihrer erteilten Einwilligung bis zu Ihrem Widerruf vorgenommen haben, von dem Widerruf nicht berührt wird und rechtmäßig bleibt.
  9. Beschwerderecht
    Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht, sich mit Beschwerden bezüglich des Datenschutzes an eine Aufsichtsbehörde zu wenden.